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Gebrauchte Software bietet die Lizenz zum Sparen. Die Zustimmung in Unternehmen ist fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Liberalisierung des Gebrauchtsoftware- Handels entsprechend groß. Warum die Vorteile und Einsparungen dennoch nicht voll ausgeschöpft werden und was es zu beachten gilt, erläutert die online-Ausgabe des Fachmagazins IT-Management, IT-Daily.net, in seiner heutigen Ausgabe (4.9.2017).
Am Beispiel eines mittelständischen Pharmaunternehmens wird deutlich, welche (unnötigen!) Vorbehalte es unter IT-Leitern in puncto gebrauchte Software noch immer gibt. Nicht nur, wenn es darum geht, Lizenzen aus zweiter Hand einzukaufen. Sondern auch, wenn nicht mehr genutzte Software als brach liegendes Kapital im Unternehmen schlummert.
Bedenken, dass Hersteller in den Verkauf mit einbezogen werden müssen – und dies ihren Kunden negativ auslegen – sind der wichtigste Grund, warum Unternehmen lieber auf den Verkauf überschüssiger Software verzichten, als sie in bares Geld umzutauschen.
Zeit, einmal mit Unwahrheiten aufzuräumen, die im World Wide Web über used Software kursieren oder von Herstellern in Umlauf gebracht werden, um IT-Einkäufer zu verunsichern!
IT-daily.net liefert dazu Fakten zur Rechtsprechung des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen:
Wollen IT-Verantwortliche brach liegende Lizenzen von Standard-Software veräußern, gibt es laut dem Artikel keinen Grund zu zögern: Der Verkauf ist legal, Software-Hersteller müssen über ein solches Vorhaben nicht informiert werden, denn es gilt der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Demnach kann der Urheber nur beim ersten Verkauf eines Vervielfältigungsstückes seiner Software bestimmen, wie er dieses verbreitet.
Auf die größte Sorge des IT-Leiters aus o.g. Pharmaunternehmen geht der Artikel ausführlich ein: „Ich trage die Verantwortung dafür, dass unsere Firma herstellerkonform lizenziert ist. Kämen wir durch den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Lizenzen nicht durch ein Hersteller-Audit , wäre der Schaden vermutlich höher als der Gewinn.“
Verständlich, dass Unternehmen dieses Risiko scheuen, versteht Björn Orth, Geschäftsführer der auf den Handel mit Gebrauchtsoftware spezialisierten VENDOSOFT GmbH. Doch mit einem seriösen Partner verlieren Software-Audits ihren Schrecken – auch wenn gebrauchte Lizenzen im Einsatz sind.
„In den unzähligen Fällen, in denen wir unseren Kunden bei einem Audit zur Seite standen, ist es kein einziges Mal zu einer Nachzahlung oder Anzeige gekommen“, berichtet Orth.
VENDOSOFT übernimmt für seine Kunden die Verhandlungen mit den Rechtsabteilungen bei Microsoft und Adobe!
So selbstbewusst, glaubt IT-daily.net, tritt nur gegen die Giganten der Softwarebranche an, wer sich seiner Sache sicher ist.
Das sind wir, da alle rechtlichen Anforderungen an den Kauf und Verkauf gebrauchter Software erfüllt oder gar übererfüllt werden.
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