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Der Handel mit gebrauchter Software ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3.7.2012 in allen Ländern der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums zulässig.
Weitere rechtliche Bestimmungen zum rechtskonformen und herstellerkonformen Handel mit Gebrauchtsoftware finden Sie HIER.
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