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VENDOSOFT gibt Antwort auf die häufigsten Fragen zu gebrauchter Software im gewerblichen Einsatz.

  • Muss der Software-Hersteller dem Verkauf gebrauchter Software an VENDOSOFT zustimmen?
    Nein. Eine Zustimmung des jeweiligen Herstellers zum Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes nicht erforderlich. Das Urheberrecht des Herstellers erschöpft sich demnach mit dem Erstverkauf seiner Software-Kopien in der EU. Weitere rechtliche Bestimmungen zum rechtskonformen und herstellerkonformen Handel mit Gebrauchtsoftware finden Sie HIER.
  • Ist der Kauf gebrauchter Software im Vergleich zum Neukauf in irgendeiner Weise nachteilig?
    Nicht bei VENDOSOFT. Software unterliegt im Gegensatz zu Hardware keinem materiellen Verschleiss. Daher unterscheiden sich gebrauchte Lizenzen funktional nicht von neuen. Dem Käufer entstehen somit keinerlei Nachteile gegenüber dem Neuerwerb. Im Gegenteil: Etliche Software-Versionen, die in Unternehmen, Behörden etc. noch eingesetzt werden, sind als Neuware gar nicht mehr erhältlich. Dann bietet der Zweitmarkt für Software die einzige Möglichkeit, diese zu beschaffen. Der Erwerb von used Software über VENDOSOFT erfolgt rechtskonform und herstellerkonform. Er stellt eine äußerst kostengünstige Alternative zum Kauf neuer Computerprogramme dar - mit Einsparmöglichkeiten von bis zu 70%. Mehr Informationen und alle Vorteile lesen Sie HIER.
  • Kann ich bei gebrauchter Software auch Updates durchführen?
    Ja. Hier gibt es keinen Unterschied zu neuer Software. Auch als Zweitkäufer können Sie bei einer Update-berechtigten gebrauchten Software-Lizenz weiterhin Updates beim jeweiligen Hersteller durchführen.
  • In welchen Ländern darf gebrauchte Software verkauft werden?
    Der Handel mit gebrauchter Software ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3.7.2012 in allen Ländern der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums zulässig. Weitere rechtliche Bestimmungen zum rechtskonformen und herstellerkonformen Handel mit Gebrauchtsoftware finden Sie HIER.
  • Gibt es bei Volumenlizenzierung einen Mengenrabatt?
    Ja, VENDOSOFT gewährt Rabatte auf große Volumina gebrauchter Softwarelizenzen. Fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an und fragen Sie uns nach dem Mengenrabatt! Informieren Sie sich über die Vorteile von gebrauchten Microsoft-Volumenlizenzen.  
  • Erhalte ich bei Volumenlizenzierung Datenträger, Handbuch u.ä.?
    VENDOSOFT liefert Ihre Volumenlizenzen inklusive Datenträger und Lizenzordner. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Informieren Sie sich über die Vorteile von gebrauchten Microsoft-Volumenlizenzen von VENDOSOFT.
  • Kauft und verkauft VENDOSOFT auch von/an Privatpersonen?
    Leider nein. VENDOSOFT kauft und verkauft gebrauchte Software-Lizenzen ausschließlich aus gewerblicher Nutzung und ausschließlich an gewerbetreibende Unternehmen, Verbände, Vereine, Behörden sowie an soziale und gesundheitliche Einrichtungen.
  • Was ist die VENDOSOFT-Rückkauf-Garantie?
    Mit der Rückkauf-Garantie bietet Ihnen VENDOSOFT die Möglichkeit, die bei uns erworbene gebrauchte Software innerhalb von 3 Jahren ab Kaufdatum wieder zurückzugeben. Wir nehmen die Software nach Ihren Wünschen nur zum Teil oder auch vollständig zurück - zu einem bei Kaufabschluss vereinbarten Preis. Weiterführende Informationen finden Sie HIER. Sprechen Sie unsere Microsoft Licensing Professionals bei Ihrer Anfrage nach neuer oder gebrauchter Software auf die VENDOSOFT-Rückkauf-Garantie an!
  • Gibt es ein Zweitnutzungsrecht für gebrauchte Adobe-Lizenzen?
    Als Käufer von Adobe-Software erwerben Sie das Recht, die Software gemäß der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) zu verwenden. Umfassende und aktuelle Angaben zum Zweitnutzungsrecht für gebrauchte Adobe-Lizenzen entnehmen Sie daher bitte Ihrer EULA. Zusammengefasst gilt: Als Hauptanwender einer Einzelbenutzer- oder Volumenlizenz von Adobe, die auf einem Desktop-Computer installiert ist, sind Sie berechtigt, die Software auch auf einem zweiten Computer derselben Plattform (Betriebssystem Mac /Windows) oder auf einem Laptop zu nutzen. Jedoch dürfen Sie die Software nicht gleichzeitig auf beiden Computern ausführen. Fragen Sie die Lizenzprofis von VENDOSOFT zu gebrauchter Software von Adobe! Sie erreichen uns über das Kontaktformular. Unsere Adobe Cloud-Lösungen finden Sie hier.
  • Kann ich Adobe-Software auf unterschiedlichen Plattformen verwenden?
    Leider nein. Adobe entwickelt Software für unterschiedliche Plattformen (z.B. Mac OS, Windows, Linux) und verkauft sie als separate Produkte. Wenn Sie die Adobe-Software auf unterschiedlichen Plattformen nutzen möchten, müssen Sie eine Lizenz für jede Plattform erwerben. Die Seriennummer eines Adobe-Produktes für eine Plattform kann nicht für dasselbe Produkt für eine andere Plattform verwendet werden. Fragen Sie die Lizenzprofis von VENDOSOFT zur Verwendung gebrauchter Adobe-Lizenzen! Sie erreichen uns über das Kontaktformular. Unsere Adobe Cloud-Lösungen finden Sie hier.

§ Rechtsprechung zum Handel mit gebrauchter Software

Seit einem bahnbrechenden Urteil des EuGHs über die Rechtmäßigkeit des Kaufs und Verkaufs von Computerprogrammen aus zweiter Hand, folgten weitere gerichtliche Entscheidungen zu dessen Legitimierung.

VENDOSOFT informiert ausführlich und berät Sie rechtskonform.

Kontaktieren Sie uns noch heute.

Wir stehen für alle Auskünfte über Gebrauchtsoftware zu Ihrer Verfügung.
Persönlich und kompetent.

Beachten Sie bitte, dass VENDOSOFT ausschließlich Firmenkunden beliefert, keine Privatpersonen!

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