Jede Investition reißt ein Loch in die Liquidität eines Unternehmens. Da hilft es sehr, dass das Bundesfinanzministerium mitten in der Corona-Krise eine Steuererleichterung für Betriebe verabschiedet hat: Kosten für Soft- und Hardware können ab sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden – ebenso der Restbuchwert früherer IT-Käufe.
Abschreibungen aus IT-Käufen senken also die Steuerlast für Ihr Unternehmen.
Das ist gut zu wissen, wenn Sie dringend modernisieren müssen, jedoch zum Sparen angehalten sind!
IT-Leitern gibt die neue Steuerregel starke Argumente für notwendige IT-Beschaffungen an die Hand. Budgetkürzungen dürften damit passé sein.
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